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   VG Hannover, 29.08.2002 - 6 A 213/01   

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https://dejure.org/2002,35569
VG Hannover, 29.08.2002 - 6 A 213/01 (https://dejure.org/2002,35569)
VG Hannover, Entscheidung vom 29.08.2002 - 6 A 213/01 (https://dejure.org/2002,35569)
VG Hannover, Entscheidung vom 29. August 2002 - 6 A 213/01 (https://dejure.org/2002,35569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit einer rückwirkenden Exmatrikulation

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 12 Abs 1 GG; § 35 Abs 3 Nr 4 HSchulG ND
    Exmatrikulation: Gesetzesvorbehalt; Gesetzesvorbehalt: Exmatrikulation; rückwirkende Exmatrikulation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Einschränkung eines Parallelstudiums

    Auszug aus VG Hannover, 29.08.2002 - 6 A 213/01
    Diese gesetzgeberische Gestaltungspflicht folgt nicht allein aus dem Rechtsstaatsprinzip, sondern vor allem daraus, dass es sich hier um die Einschränkung einer durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Rechtsposition handelt, die in den Verantwortungsbereich des Gesetzgebers fällt (BVerfGE 45, 393 = NJW 1977 S. 1913, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.06.1995 - 6 TG 1560/95

    Sofortige Vollziehung der Exmatrikulation bei Nichteinhaltung der Nachfrist zur

    Auszug aus VG Hannover, 29.08.2002 - 6 A 213/01
    So bietet es sich - auch aus verfahrensökonomischen Gründen - an, die Exmatrikulation nach § 36 Abs. 2 VwVfG mit einer Nebenbestimmung zu versehen, wenn der Betroffene den Prüfungsbescheid angefochten hat und keine besonderen Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Exmatrikulationsbescheides (z.B. fehlende Rückmeldung, vgl. VGH Kassel, NVwZ-RR 1996 S. 205) vorliegen.
  • VGH Bayern, 09.03.1993 - 7 B 92.1575
    Auszug aus VG Hannover, 29.08.2002 - 6 A 213/01
    Die Exmatrikulation setzt eine Bestandskraft des Prüfungsbescheides über das Nichtbestehen der letzten Prüfungsmöglichkeit nicht voraus, sondern knüpft allein an das bekannt gegebene Prüfungsergebnis an (BayVGH, Beschluss vom 9.3.1993 - 7 B 92.1575 - zitiert nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1979 - IX 805/79
    Auszug aus VG Hannover, 29.08.2002 - 6 A 213/01
    Dieser muss den Hochschulen die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen einer Exmatrikulation wenigstens in den Grundzügen durch ein förmliches Gesetz vorgeben (VGH Mannheim, Beschluss vom 26.10.1979 - IX 805/79 - zitiert nach JURIS).
  • VG Weimar, 29.05.2008 - 2 K 1663/07
    Diese gesetzgeberische Gestaltungspflicht folgt nicht allein aus dem Rechtsstaatsprinzip, sondern vor allem daraus, dass es sich hier um eine Einschränkung einer durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz geschützten Rechtsposition handelt, die in den Verantwortungsbereich des Gesetzgebers fällt (vgl. VG Hannover, Urteil vom 29.08.2002 - 6 A 213/01 - VGH Mannheim, Beschluss vom 26.10.1979 - IX 805/79 - jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
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